Ausschreibung Runde 1 15.01.2020

 

Das Schwerpunktprogramm SPP 2225 "Wirtszellaustritt intrazellulärer Pathogene" wurde im März 2019 vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft, kurz DFG, eingerichtet. Das SPP2225 ist auf sechs Jahre angelegt. In der Ausschreibung werden Vorschläge für die erste dreijährige Förderperiode eingereicht.

Viele einzellige Krankheitserreger, wie Bakterien, Hefen oder Protozoen, durchlaufen eine Lebenszyklusphase, in der sie innerhalb von Wirtszellen persistieren oder sich vermehren. Während der intrazelluläre Lebensstil diesen Mikroben Schutz bietet, müssen sie schließlich die Wirtszelle verlassen, um ihren Lebenszyklus fortsetzen und sich verbreiten zu können.

Der Austritt aus der Wirtszelle folgt einem koordinierten und zeitlich definierten Programm, das auf dem dynamischen Zusammenspiel von Wirts- und Mikrobenfaktoren basiert. Es wurden drei verschiedene Wege des Wirtszellaustritts durch intrazelluläre Pathogene postuliert, die sich scheinbar unter den ansonsten sehr unterschiedlichen Gruppen von Krankheitserregern konvergent entwickelt haben. Hierzu gehört die Induktion des programmierten Zelltods, die aktive lytische Zerstörung der Wirtszelle sowie der membranabhängige Austritt ohne Wirtszelllyse. Die am Exitprozess beteiligten Moleküle sind für das mikrobielle Überleben und das Fortschreiten der Infektion unerlässlich und stellen somit wichtige antimikrobielle Ziele dar.

Das Schwerpunktprogramm SPP2225 zielt darauf ab, das Spektrum der konvergent entwickelten Ausgangswege zu erforschen, die von zu Bakterien, Hefen oder Protozoen gehörenden Krankheitserregern mit Relevanz für die menschliche Gesundheit genutzt werden. Dabei soll der Austritt aus der Wirtszelle, der Austritt aus Wirtszell-internen Kompartimenten und der Austritt aus Pathogene-enthaltenden Zysten betrachtet werden. Ziel des SPP2225 ist es, die molekularen Mechanismen zu analysieren, die den Wirtszellaustritt auslösen, regulieren, vermitteln und synchronisieren, und den Zusammenhang zwischen dem Austrittsweg des Krankheitserregers und des Krankheitsverlaufes zu verstehen.

Projekte, die für eine Finanzierung in Frage kommen, müssen mindestens einen der folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • die sequentiellen Schritte des Pathogen-spezifischen Wirtszellaustritts
  • der Zusammenhang zwischen Austrittsweg und Wirtszelltyp
  • die endogenen und umweltbedingten Auslöser des Wirtszellaustritts
  • die Signalwege, die den Wirtszellaustritt vermitteln
  • die wichtigsten molekularen Mediatoren, Regulatoren und Effektoren des Wirtszellaustritts
  • der Taxa-übergreifenden Gemeinsamkeiten und Art-spezifischen Variationen des Wirtszellaustritts

Zu den technischen Hilfsmitteln gehören Kombinationen von hochauflösenden Bildgebungstechniken, globalen Analysen auf der Grundlage von Transkriptomik, Proteomik und Lipidomik, moderne genetische Methoden wie Gen-Editierung und BioID oder andere Technologien zur Erkennung molekularer Wechselwirkungen.

Die folgenden Themen können für die Finanzierung im Rahmen des Programms nicht berücksichtigt werden:

  • Studien mit viralen oder rein veterinärmedizinisch relevanten Infektionsmodellen
  • Studien, die ausschließlich auf deskriptiven Ansätzen ohne mechanistische Erkenntnisse basieren


Die Anträge müssen in englischer Sprache verfasst und bis zum 15. Januar 2020 bei der DFG eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Anträge nur über das Elan, die elektronische Antragsbearbeitung der DFG, eingereicht werden können. Um ein neues Projekt in das bestehende Schwerpunktprogramm aufzunehmen, gehen Sie zu Antragstellung gehen auf "Neues Projekt/Versuch" und zu Prioritätsprogramme und wählen Sie SPP2225 aus der aktuellen Liste.

Bei der Vorbereitung Ihres Antrags beachten Sie bitte die Programmrichtlinien in Formular 50.05, Abschnitt B, und die Anweisungen zur Angebotserstellung in Formular 54.01. Diese Formulare können entweder von der DFG-Website heruntergeladen oder über das DFG-Elan-Portal abgerufen werden. Zusätzlich zur Einreichung Ihres Antrags über Elan senden Sie bitte eine elektronische Kopie an die .

Antragstellende ohne bestehendes Elan-Konto müssen sich vor der Antragstellung bei der DFG im Elan registrieren. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, beachten Sie bitte, dass Sie dies bis zum 8. Januar 2020 tun müssen, um einen Antrag im Rahmen dieser Ausschreibung einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Registrierungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. In der Regel erhalten Sie bis zum nächsten Werktag eine Bestätigung Ihrer Anmeldung. Beachten Sie, dass Sie sowohl während der Registrierung als auch während des Antragsverfahrens aufgefordert werden, den entsprechenden Aufruf zum Schwerpunktprogramm auszuwählen.

Die Begutachtung der Anträge erfolgt im Rahmen der digitalen Begutachtung am 8. September 2020. Alle Projektleitenden werden eingeladen, ihre Anträge in kurzen Gesprächen zu präsentieren und mit dem internationalen Review Panel zu diskutieren.

Im Rahmen des DFG-Bewerbungsverfahrens richten Sie bitte Fragen zum Programm an , Telefon: 0049 228 885 2530. Administrative Fragen richten Sie bitte an , Telefon: 0049 228 8852390.